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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Konditionen

Zahlungskonditionen:
30 Tage netto. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Bei Neukunden behalten wir uns vor, eine Anzahlung zu verlangen. Diese kann in bar oder per Banküberweisung erfolgen.

Der Mindestrechnungsbetrag beträgt CHF 25.00. Beträge darunter werden auf CHF 25.00 aufgerundet.

Die Muldenmiete bis 60 Tage ist im Preis inbegriffen. Überzeit und Nachtarbeit auf Wunsch des Bestellers werden gemäß dem gültigen Nebengebührentarif des Transportgewerbeverbandes verrechnet.

Arbeitszeiten:
Montag bis Freitag, 07:00–17:00 Uhr

Wartezeiten werden nach dem jeweils gültigen Stundenansatz gemäß Preisliste verrechnet. Für Transporte außerhalb unserer Muldenregion kann ein Zuschlag erhoben werden.

Schäden & Haftung

Die Mulden bleiben Eigentum der Transporters GmbH und dürfen nicht durch Dritte oder den Besteller selbst verschoben oder angehoben werden. Jegliche Haftung für Schäden durch Fremdverschiebung wird abgelehnt.

Der Besteller haftet für Schäden durch unsachgemäßen Umgang mit den Mulden, z. B.:

  • Beschädigungen durch Bagger, Stapler oder andere Maschinen

  • Brand- oder Hitzeschäden durch Verbrennen von Material in oder neben der Mulde

  • Farbschäden durch ätzende Stoffe oder Chemikalien

  • Einbringen von flüssigem Beton

  • Nicht abgesaugte Schlammmulden/Absetzbecken

  • Starke Verschmutzung – Reinigung wird nach Aufwand verrechnet

Zufahrt, Kennzeichnung & Bewilligung

Die freie Zufahrt zum Abstellplatz muss durch den Besteller gewährleistet werden. Mehraufwand durch blockierte Wege wird verrechnet.

Der Besteller haftet für alle Schäden, die durch ungenügende Zufahrten, mangelhafte Einweisung oder fehlende Untergrundsicherung entstehen (z. B. Mauern, Beläge, Bordsteine etc.).

Beschilderung und Beleuchtung der Mulde sowie das Einholen erforderlicher Bewilligungen auf öffentlichem Grund obliegen dem Besteller.
Anfallende Kosten gehen zu dessen Lasten.

Materialien & Überladung

Ein Überfüllen oder Überladen der Mulde ist verboten. Alle Aufwendungen zur Einhaltung der Vorschriften des Straßenverkehrs Gesetzes trägt der Besteller.

Der Kunde ist verpflichtet, die Inhalte der Mulde korrekt anzugeben. Falsche Angaben führen zu Nachverrechnung, Umsortierung oder Spezialentsorgung auf Kosten des Kunden.

Sonderabfälle (müssen separat entsorgt werden):

  • Fleischabfälle, Kadaver

  • Flüssige Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien

  • Öl, Fett, Asbest, Bitumen, Lithium-Ionen-Batterien, Gasflaschen

  • Explosive, entzündbare oder radioaktive Stoffe

  • Klärschlämme, Filterrückstände, Industrieschlacke

Diese Liste ist nicht abschließend.

Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Meilen. Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht.

Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die aktuellen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzrichtlinien der Transporters GmbH an.
Letztere sind unter www.transporters-gmbh.ch einsehbar.

Bassersdorf, Januar 2024

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